Binnenseewarnungen
Erläuterungen und Kriterien zu Binnenseewarnungen
Bodensee
Der Sturmwarndienst für den Bodensee wird von der Regionalzentrale Stuttgart in Zusammenarbeit mit MeteoSchweiz durchgeführt. Dabei wird der See in drei Regionen eingeteilt (Osten, Mitte und Westen).
Ab Böen von 25 Knoten (40 km/h) wird eine Windwarnung herausgegeben, bei mehr als 34 Knoten (60 km/h) eine Sturmwarnung.
Gewarnt wird vom 1. April bis 31. Oktober zwischen 06.00 und 22.00 Uhr und im Zeitraum vom 1. November bis 31. März zwischen 07.00 und 20.00 Uhr.
Bodensee
Bayern
Die Regionalzentrale München führt den Warndienst für die Bayerischen Seen durch.
Einbezogen in den Warndienst sind in Franken der Altmühlsee, der Brombachsee und der Rothsee.
In Südbayern wird für den Forggensee, den Starnberger See, den Ammersee, den Pilsensee, den Wörthsee, den Kochelsee, den Walchensee, den Staffelsee, den Riegsee, den Tegernsee, den Schliersee, den Simssee, den Chiemsee, den Waginger See und den Tachinger See gewarnt.
Es werden ab Böen von 21 Knoten (Bft 6) Vorsichtsmeldungen herausgegeben und ab Böen von 34 Knoten (Bft 8) Sturmwarnungen. Sind keine Böen von Bft 6 oder mehr zu erwarten, erfolgt eine Entwarnung.
Der Sturmwarndienst wird jährlich im Zeitraum zwischen 01.04. und 31.10., jeweils von 07.00 bis 22.00 Uhr, durchgeführt (für den Walchensee bereits ab 01.03.).
Niedersachsen Die Regionalzentrale Hamburg führt den Warndienst für das Steinhuder Meer durch.
Gewarnt wird vor Wind (ab 22 Knoten, Bft 6), Sturm (ab 34 Knoten, Bft 8), vor Orkan ( ab 56 Knoten, Bft 11) und vor Gewitter.
Warnungen werden jährlich zwischen dem 01.04. und 31.10., jeweils zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang, herausgegeben.
Mecklenburg-Vorpommern Die Warnungen werden nach den Sturm- bzw. Orkanwarnkriterien für die "Mecklenburger Seenplatte" ausgegeben.
Der Sturmwarndienst für den Bodensee wird von der Regionalzentrale Stuttgart in Zusammenarbeit mit MeteoSchweiz durchgeführt. Dabei wird der See in drei Regionen eingeteilt (Osten, Mitte und Westen).
Ab Böen von 25 Knoten (40 km/h) wird eine Windwarnung herausgegeben, bei mehr als 34 Knoten (60 km/h) eine Sturmwarnung.
Gewarnt wird vom 1. April bis 31. Oktober zwischen 06.00 und 22.00 Uhr und im Zeitraum vom 1. November bis 31. März zwischen 07.00 und 20.00 Uhr.
Bodensee
Bayern
Die Regionalzentrale München führt den Warndienst für die Bayerischen Seen durch.
Einbezogen in den Warndienst sind in Franken der Altmühlsee, der Brombachsee und der Rothsee.
In Südbayern wird für den Forggensee, den Starnberger See, den Ammersee, den Pilsensee, den Wörthsee, den Kochelsee, den Walchensee, den Staffelsee, den Riegsee, den Tegernsee, den Schliersee, den Simssee, den Chiemsee, den Waginger See und den Tachinger See gewarnt.
Es werden ab Böen von 21 Knoten (Bft 6) Vorsichtsmeldungen herausgegeben und ab Böen von 34 Knoten (Bft 8) Sturmwarnungen. Sind keine Böen von Bft 6 oder mehr zu erwarten, erfolgt eine Entwarnung.
Der Sturmwarndienst wird jährlich im Zeitraum zwischen 01.04. und 31.10., jeweils von 07.00 bis 22.00 Uhr, durchgeführt (für den Walchensee bereits ab 01.03.).
Niedersachsen Die Regionalzentrale Hamburg führt den Warndienst für das Steinhuder Meer durch.
Gewarnt wird vor Wind (ab 22 Knoten, Bft 6), Sturm (ab 34 Knoten, Bft 8), vor Orkan ( ab 56 Knoten, Bft 11) und vor Gewitter.
Warnungen werden jährlich zwischen dem 01.04. und 31.10., jeweils zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang, herausgegeben.
Mecklenburg-Vorpommern Die Warnungen werden nach den Sturm- bzw. Orkanwarnkriterien für die "Mecklenburger Seenplatte" ausgegeben.